Mich würden eure Meinungen zu diesem Fall interessieren:
Zahlungsurteil eines LG ergangen zu Gunsten von Eheleuten: "Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Mitgläubiger .... 20.000,- EUR nebst Zinsen... zu zahlen." (Zahl ausgedacht)
Weshalb keine Berechtigung als Gesamtgläubiger ausgesprochen wurde, kann ich anhand des Urteils nicht nachvollziehen.
Pfüb-Antrag mit Vertretung durch einen RA liegt vor, aber:
Antragsteller ist nur einer der Ehepartner. Pfändung soll wegen der vollen 20.000,- € (zuzüglich Zinsen) erfolgen.
Dürfte nicht jeder der Ehepartner nur die Leistung an alle fordern (§ 432 BGB)? Ob und wie müsste im Rahmen eines Pfüb sichergestellt werden, dass nicht nur einer der Ehepartner vollstreckt und sich den Erlös allein einsteckt?