Wie ist es mit der Vergütung der Nachlasspflegerin? Die Erben werden sich freuen, wenn der Nachlass diese tragen müsste. Kann ich diese auch dem Gläubiger auferlegen?
Natürlich werden die sich freuen. Ohne die Nachlasspflegerin wüssten sie noch nichts von ihrem Glück und die NP hat die Erben davor bewahrt, dass sie von ihrer Erbschaft Verzugszinsen an den Gläubiger bezahlen müssen.