Testamentsvollstrecker geschäftsunfähig, Feststellung des Wegfalls der angeordneten T

  • Liebe Gemeinde,
    ich habe habe ein notarielles Testament, in dem die Erblasserin Vermächtnisse ausgereicht, für die Erfüllung einen TV bestimmt hat und im übrigen ihre beiden Kinder als gesetziche Erben auf den ggf. vorhandenen Überrest bestimmt hat. Die Vermächtnisse sind vollumfänglich Grundstücke. Die Berichtigung der Grundbücher auf die Erben ist erfolgt, ein TV Vermerk ist nach erfolgter Annahme durch den TV jeweils in den Grundbüchern eingetragen. Der TV steht jetzt unter Betreuung, die Grundstücke sollen verkauft und der TV Vermerk gelöscht werden. Die Betreuer des TV begehren die Feststellung, dass die TV beendet ist. Meine Frage: Ist es richtig, dass eine solche Feststellung das Zivilgericht treffen muss ? Oder ggf. wer und welches Gericht ist dafür zuständig ? Ein Erbschein ist seinerzeits nicht erteilt, auch ein TV Zeugnis ist nicht erteilt worden. Ich bin für alle Hinweise dankbar:-)

  • Zuständig ist das Nachlassgericht. Da muss dann erstmal geklärt werden, ob - ggf- konkludent - in der letztwilligen Verfügung für den Fall, dass der TV wegfällt, eine Anordnung nach § 2200 BGB (Bestimmung durch das Nachlassgericht) getroffen wurde.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Zuständig ist das Nachlassgericht. Da muss dann erstmal geklärt werden, ob - ggf- konkludent - in der letztwilligen Verfügung für den Fall, dass der TV wegfällt, eine Anordnung nach § 2200 BGB (Bestimmung durch das Nachlassgericht) getroffen wurde.

    Vielleicht ist in diesem Zusammenhang folgende Entscheidung hilfreich: https://openjur.de/u/880086.html

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