Freigabe der Vergütung der Verhinderungspflege seitens der Krankenkasse

  • Moin zusammen,

    Zum meinem Thema gibt's nichts zu finden.

    Die Schuldnerin hat von der Krankenkasse Kosten für eine Verhinderungspflege i.H.v. 2310,00 € auf das Konto überwiesen bekommen. Nun möchte sie die Freigabe des Betrages beantragen.
    Wie gehe ich damit um bzw. als was behandle ich diese Leistungen. Vergütung, Aufwandsvergütung, Sozialleistung, Einkommen? Unterliegen diese Zahlungen der Pfändung?
    Fragen über Fragen...:gruebel:

    Zusatz: Die Schuldnerin saß in Haft mit der Maßgabe des offenen Vollzuges, d.h. Morgens raus zur Pflege und Abends wieder rein.

    Gibt es Erfahrungen mit diesen Zahlungen? Wie setze ich das um? Lohnt sich eine Antragsaufnahme?

  • Bin mit dem Sachverhalt noch nicht klar....

    Pflegegeld erhält der Betroffen, nicht der Pflegende.
    Für den Betroffenen wäre das Pflegegeld bei entsprechender Bescheinigung nach § 850k Abs. 2 Nr. 2 ZPO unpfändbar.

    Aber die Schuldnerin scheint ja nicht die Betroffene zu sein. Wenn sie das Geld für den Betroffenen erhalten hat, könnte man über eine Freigabe m.E. nur im Rahmen von § 765s ZPO bescheiden.

  • Pflegegeld erhält der zu Pflegende, es sei denn, dass mit der Krankenkasse vereinbart wird, dass das Geld direkt der Ersatzpflegekraft ausgezahlt wird (Aussage der Krankenkasse vom heutigen Tag).
    Bezüglich der Zahlung an den Betroffenen und der Unpfändbarkeit bin ich bei Dir.

    Ich bin soweit, den Betrag auf die Monate aufzuteilen. Damit entstünde ein Betrag, der unter der Pfändungsgrenze liegt und somit freizugeben wäre.

  • wenn es der Pflegende erhalten hat und nichts weiteres hinsichtlich daraus für den Gepflegten geleisteter Sachaufwendungen vorträgt, würde ich es wie Einkommen behandeln, auf die Leistungsmonate verteilen und im unpfändbaren Umfang nach § 850c ZPO freigeben.

  • wenn die Leistungen für z.B. 3 Monate gezahlt wurden, der Sachverhalt schweigt sich dazu ja aus :), wäre der für den jeweiligen Leistungsmonat entstandene Teil den übrigen Gutschriften des Kontos für diesen Monat hinzuzurechenen. Daraus ein unpfändbarer Betrag für diesen Monat zu ermitteln und hiervon das bereits Verfügte in Abzug zu bringen.

    Aufgrund der Übernachtungsmöglichkeit in der JVA gehe ich mal davon aus, dass auf dem Konto ansonsten keine Eingänge zu verzeichnen sind, was die Rechnung immens vereinfacht.

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