Moin zusammen,
Zum meinem Thema gibt's nichts zu finden.
Die Schuldnerin hat von der Krankenkasse Kosten für eine Verhinderungspflege i.H.v. 2310,00 € auf das Konto überwiesen bekommen. Nun möchte sie die Freigabe des Betrages beantragen.
Wie gehe ich damit um bzw. als was behandle ich diese Leistungen. Vergütung, Aufwandsvergütung, Sozialleistung, Einkommen? Unterliegen diese Zahlungen der Pfändung?
Fragen über Fragen...
Zusatz: Die Schuldnerin saß in Haft mit der Maßgabe des offenen Vollzuges, d.h. Morgens raus zur Pflege und Abends wieder rein.
Gibt es Erfahrungen mit diesen Zahlungen? Wie setze ich das um? Lohnt sich eine Antragsaufnahme?