Grunddienstbarkeit Überwegungs- und Nutzungsrecht

  • Kann eine Grunddienstbarkeit mit dem Recht, "das Recht, die in der
    Anlage rot gekennzeichnete Fläche uneingeschränkt zu nutzen, ins-
    besondere gärtnerisch zu gestalten und anzulegen, soweit diese
    Nutzung einer Überwegung durch den Eigentümer des dienenden
    Grundstücks nicht entgegensteht", eingetragen werden?

    Nach der Entscheidung des BGH vom 13.09.2013 (V ZB 2/18)
    kann eine nicht auf bestimmte Nutzungen beschränktes Nutzungs-
    recht nicht Inhalt einer Grunddienstbarkeit gem. § 1018 Alt. 1 BGB sein.
    Hier stellt sich für mich die Frage, ob durch die Wortwahl "insbesondere"
    eine bestimmte Nutzung zum Ausdruck gebracht werden soll und somit
    die Entscheidung des BGH nicht zur Anwendung kommt.

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