Geschäftsreise mit zwei Beklagten aus unterschiedlichen Orten

  • Liebe Community,

    mir liegt ein KFA vor. Rechtsanwalt vertritt zwei Mandanten: Mandant 1 wohnt am Sitz des Gerichts (A), Mandant 2 ist eine Versicherung mit Sitz in B (sehr weit weg von A), Rechtsanwalt kommt aus C (80 km von A) und begehrt jetzt Reisekosten vom Sitz seiner Kanzlei zum wahrgenommen Gerichtstermin.

    Würdet ihr ihm seine Reisekosten festsetzen? Ich habe gerade einen Knoten im Kopf... :gruebel::gruebel::gruebel::gruebel::gruebel:

  • mir liegt ein KFA vor. Rechtsanwalt vertritt zwei Mandanten: Mandant 1 wohnt am Sitz des Gerichts (A), Mandant 2 ist eine Versicherung mit Sitz in B (sehr weit weg von A), Rechtsanwalt kommt aus C (80 km von A) und begehrt jetzt Reisekosten vom Sitz seiner Kanzlei zum wahrgenommen Gerichtstermin.


    Zur Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines auswärtigen RA des Versicherers kann Dir evtl. die Entscheidung des OLG Saarbrücken (Beschl. v. 06.01.2020, 9 W 27/19) weiterhelfen, welches dort auch auf die einschlägige Rechtsprechung des BGH verweist. Kannst Du ja mal mit Deinem Fall abgleichen.

    » Die meisten Probleme entstehen bei ihrer Lösung. «
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