Hallo zusammen,
ich soll nachträglich für die Zurückweisung eines Räumungsschutzantrages
den Gegenstandswert für die Sache festsetzen. Dies wurde von dem
Bearbeiter versäumt.
Bin ich funktionell als Rechtspfleger für die getrennte Festsetzung des
Gegenstandswertes auch zuständig ?