separate Festsetzung Gegenstandswert in Räumungsschutzverfahren

  • Hallo zusammen,

    ich soll nachträglich für die Zurückweisung eines Räumungsschutzantrages
    den Gegenstandswert für die Sache festsetzen. Dies wurde von dem
    Bearbeiter versäumt.

    Bin ich funktionell als Rechtspfleger für die getrennte Festsetzung des
    Gegenstandswertes auch zuständig ?

  • Eventuell wurde das nicht einmal vergessen. Bei Räumungsschutzsachen liegt in der Regel ein Fall des 33 Abs. 1 RVG vor. Da gibt es eine Streitwertfesetzung nur auf Antrag.

    Und ja: für den Antrag auf Streitwertfesetzung bist du als Rechtspfleger zuständig.

  • ich habe den Streitwert in Räumungsschutzsachen auch immer erst auf Antrag festgesetzt. Zum Nachweis der Kaltmiete habe ich mir eine Kopie des Mietvertrags vorlegen lassen und die Gegenpartei zum Antrag angehört.

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