Ausfertigung für einen Vollmachtgeber

  • In einer notariell beurkundeten General- und Vorsorgevollmacht haben die Eltern sich gegenseitig und einem von drei Kindern Vollmacht erteilt. Ausfertigungen wurden nur an die Eltern erteilt. Die Mutter ist verstorben. In der Urkunde steht, dass das bevollmächtigte Kind sich jederzeit eine Ausfertigung der Vollmacht erteilen lassen kann. Dieses Kind hat jetzt beantragt, ihm eine Ausfertigung der Vollmacht aber nur hinsichtlich des noch lebenden Vaters zu erteilen. Ist das möglich ?

  • Steht Papa unter (angehender) Betreuung? Wenn die Vollmacht noch im alten Rahmen existent ist, steht nix gegen eine Ausfertigung für das Kind.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Das bevollmächtigte Kind möchte jetzt auch noch eine Ausfertigung der Vollmacht nach der verstorbenen Mutter, um über den Nachlass verfügen zu können. Kann diese Ausfertigung ohne Zustimmung der Erben der Mutter erteilt werden ?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!