Kostenfestsetzung - Pro Bono?

  • Hallo,

    nach KFA behauptet die Gegeseite (Querulant) ins Blaue hinein, der RA hätte den Kl. pro Bonovertreten, Kosten seien daher nicht entstanden. Kl.-Vertr. streitet ab. Würdetihr euch jetzt noch weiter das Entstehen der Kosten glaubhaft machen lassen?

  • naja, ich würde zunächst einmal auf den § 49b Abs.1 BRAO verweisen, nach dem es dem RA berufsrechtlich verwehhrt ist, "geringere Gebühren und Auslagen zu vereinbaren oder zu fordern, als das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorsieht, soweit dieses nichts anderes bestimmt".

    Im Übrigen wäre das Vorhandensein einer pro-bono Abrede durch denjenigen zu beweisen, der sich darauf beruft (also hier die Gegenseite) :cool:

    und wenn du schon der Auffassung bist, da wird aus querulatorischer Absicht gehandelt, entscheiden und (gelassen) das Rechtsmittel abwarten...

  • naja, ich würde zunächst einmal auf den § 49b Abs.1 BRAO verweisen, nach dem es dem RA berufsrechtlich verwehhrt ist, "geringere Gebühren und Auslagen zu vereinbaren oder zu fordern, als das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorsieht, soweit dieses nichts anderes bestimmt".

    Im Übrigen wäre das Vorhandensein einer pro-bono Abrede durch denjenigen zu beweisen, der sich darauf beruft (also hier die Gegenseite) :cool:

    und wenn du schon der Auffassung bist, da wird aus querulatorischer Absicht gehandelt, entscheiden und (gelassen) das Rechtsmittel abwarten...


    :daumenrau

    Don't blink. Blink and you're dead. They are fast. Faster than you can believe. Don't turn your back. Don't look away. And don't blink. Good Luck. - The Doctor

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