Nachtragsverteilung?

  • Hallo zusammen!
    Folgender Fall: Der IV hat im laufenden Verfahren eine Sicherungshypothek „XY als IV der Z-GmbH" im Grundbuch eines Schuldners des Insolvenzschuldners eintragen lassen. Das Verfahren ist nunmehr aufgehoben und dem zuständigen GB-Amt ist aufgefallen, dass diese Sicherungshypothek noch existiert und bittet diesbezüglich im Rahmen der Nachtragsverteilung um Löschung des Rechts durch den IV. Das Problem ist, das Recht ist nicht werthaltig, d.h. es fehlt an einem nachträglich zu verteilenden Betrag und es würden für das InsO-Verfahren nur Kosten entstehen. Ich würde daher die Nachtragsverteilung ablehnen wollen. Das Problem hätte dann aber das GB-Amt. Wie seht ihr den Fall?
    Danke schon mal …

  • Hallo zusammen!
    Folgender Fall: Der IV hat im laufenden Verfahren eine Sicherungshypothek „XY als IV der Z-GmbH" im Grundbuch eines Schuldners des Insolvenzschuldners eintragen lassen. Das Verfahren ist nunmehr aufgehoben und dem zuständigen GB-Amt ist aufgefallen, dass diese Sicherungshypothek noch existiert und bittet diesbezüglich im Rahmen der Nachtragsverteilung um Löschung des Rechts durch den IV. Das Problem ist, das Recht ist nicht werthaltig, d.h. es fehlt an einem nachträglich zu verteilenden Betrag und es würden für das InsO-Verfahren nur Kosten entstehen. Ich würde daher die Nachtragsverteilung ablehnen wollen. Das Problem hätte dann aber das GB-Amt. Wie seht ihr den Fall?
    Danke schon mal …

    Also von Grundbuchrecht hab ich 0 Ahnung. Ich frag mich nur grad, seit wann sich das GBA um die Löschung - vermeintlich - nicht werthaltiger Rechte kümmert ?
    Die Zwangssicherungshypothek dürfte nach Verfahrensaufhebung - da eine Nachtragsverteilung nicht angeordet wurde - der GmbH zustehen.
    (Oki, wir haben sowas mal zur "Grundbuchbereinigung auch mal gemacht......)

    Was sagen die leutz aus dem GBA Bereich dazu ?

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • unbedarft gefragt
    warum ist das Recht nicht werthaltig?
    Ist die zugrundeliegende Forderung beglichen? Wenn ja handelt es sich eh um eine Eigentümergrundschuld...
    Ansonsten lassen sich aus dem Recht doch sicher n paar Kröten rauspressen

    Wenn der Eigentümer sein Grundbuch sauber haben möchte, muss er halt einen angemessen Betrag aufbringen, um zu erreichen, dass der mit der Nachtragsverteilung betraute IV Löschungsbewilligung erteilt...
    Also einen "Lästigkeitswert" hat die Hyp allemal.

    Wenn das Recht dem Eigentümer egal sein sollte oder aus sonstigen Gründen keine Bereitschaft besteht, für eine "lohnende" Nachtragsverteilung zu sorgen, dann findet eben keine statt bis sich das ändert

    Ein Problem für das GBA sehe ich nicht.

    Dann bleibt das Recht halt eingetragen und das Grundbuch schmuddelig

    Ich kaufe ein "I" und möchte lösen! -BOCKWURST-


    Wenn ich sterbe, sollen meine Überreste in Disneyland verstreut werden.
    Außerdem möchte ich nicht verbrannt werden.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!