Unterhaltsvollstreckung Dänemark

  • Hallo zusammen!
    Folgender Fall: Es liegt ein rechtskräftiges Versäumnisurteil bzgl. Unterhalt vom 21.07.2004 vor.
    Es wurde eine vollstreckbare Teil-Ausfertigung zugunsten xy erteilt am 29.04.20202.
    Diese Teilausfertigung soll nun in Dänemark vollstreckt werden.
    Mitgesandt wurde Anhang II zu Art. 28 (EG) Nr. 4/2009 , ausgefüllt in deutsch und dänisch.
    Beantragt wurde diesen Anhang auszustellen (Unterschrift und Siegel) und diesen mit einer beglaubigten Abschrift des Versäumnisurteils zu verbinden.
    Ich bin unsicher, ob ich für das VU vom 21.07.2002 den vorgenannten Anhang verwenden kann?
    Es würde sodann eine Vollstreckbarerklärung in Dänemark erfolgen müssen, damit dort vollstreckt werden kann, oder?
    Danke schon mal …

  • Soweit ich weiß, ist die Bestätigung als europäischer Vollstreckungstitel eine Alternative für das nach m.E. umständliche Exequaturverfahren im Ausland. Ob das allerdings auch in Familiensachen so anwendbar ist, weiß ich mangels Erfahrung nicht.

    Btw. irgendwas scheint mit deinen Daten durcheinandergekommen zu sein. :teufel:

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