Nicht ausgebauter Speicher sondereigentumsfähig?

  • Hallo,

    der Notar möchte, dass der nicht ausgebaute Speicher nebst einem Keller eine selbstständige Sondereigentumseinheit bildet.

    In der AB ist der Speicher als abgeschlossen bezeichnet. Pläne sind auch vorhanden. Der Speicher hat die gleiche Nummer wie der Keller.

    Das müsste funktionieren oder? Ich denke es ist unproblematisch... Leider hatte ich diese Konstellation noch nie und bin deshalb verunsichert.

    Vielen Dank schon mal.

  • Ich dachte zwar bisher, dass es der Eigentümer sei, der etwas möchte, aber nun gut...

    Was sollte denn dagegen sprechen, den Speicher als eigenes SE (Teileigentum) einzutragen?
    Du schreibst, dass er abgeschlossen ist und ich gehe davon aus, dass er über Gemeinschaftseigentum (Treppenhaus) zugänglich ist.
    Ob man das SE an einen Keller mit einer Wohnung oder einem Teileigentum ( Praxis, Laden oder eben Speicher) verbindet, macht doch keinen Unterschied.

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