Hallo,
der Notar möchte, dass der nicht ausgebaute Speicher nebst einem Keller eine selbstständige Sondereigentumseinheit bildet.
In der AB ist der Speicher als abgeschlossen bezeichnet. Pläne sind auch vorhanden. Der Speicher hat die gleiche Nummer wie der Keller.
Das müsste funktionieren oder? Ich denke es ist unproblematisch... Leider hatte ich diese Konstellation noch nie und bin deshalb verunsichert.
Vielen Dank schon mal.