Ich habe lange- vergeblich - gesucht, daher meine Frage an das Forum:
Ein Betreuer ist nach Abschluss eines not. Vertrages verstorben.
Doppelvollmacht wurde erteilt.
Kann ich meinen Genehmigungsbeschluss nunmehr gegenüber dem neuen Betreuer erteilen ( § 1828 BGB ) oder muss der neue Betreuer vorab den Vertrag not. genehmigen ?
Wirkt die Doppelvollmacht über den Tod des Betreuers hinaus ?
Für eine Einschätzung oder eine Fundstelle wäre ich dankbar.
Tod des Betreuers nach Vertragsabschluss
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Du kannst dem neuen Betreuer keine Genehmigung für etwas erteilen, wo er gar nicht gehandelt hat.
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Du kannst dem neuen Betreuer keine Genehmigung für etwas erteilen, wo er gar nicht gehandelt hat.
Die Genehmigung wird zum Handeln des verstorbenen Betreuers erteilt.
Die Problematik war aber schon früher Thema (und eigentlich mit den Suchworten "Tod", "Betreuer" und "Genehmigung" leicht zu finden):
https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…-Genehmigung-KV
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Seltsam, habe ich mit den Stichworten nicht gefunden.
Trotzdem vielen Dank.:daumenrau:daumenrau
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