Manche Gerichte wundern sich, wenn angemeldete Säumniszuschläge zur Hälfte bestritten werden, andere fragen nach, wenn die SZ in voller Höhe anerkannt werden, ob Halbierung beantragt wurde. Gibt es Rechtsprechung hierzu, konkret ob der IV eine Halbierung beantragen muss bzw. in voller Höhe ohne weiteres feststellen kann?
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