Mir liegt folgender Fall vor:
Im Grundbuch sind Eheleute je zur Hälfte eingetragen. Nach dem Tod der Ehefrau im Jahr 2012 gibt es einen dt. Erbschein, wonach diese ihren Ehemann (nachverstorben 2019) und ihre 3 Kinder beerbt.
Der nachverstorbene Ehemann (österreichischer Staatsbürger) errichtet ein notarielles Testament in Deutschland und setzt lediglich 2 seiner Kinder ein. Das 3. Kind enterbt er.
Er wählt für die Rechtsnachfolge von Todes wegen österreichisches Erbrecht.
Reicht mir jetzt das Eröffnungsprotokoll des hiesigen Nachlassgerichtes und das notarielle Testament für die Grundbuchberichtigung aus? Oder brauche ich doch eine Einantwortung und ein Verlassenschaftsverfahren beim hiesigen Nachlassgericht?
Aufgrund der unterschiedlichen Antworten zu den bereits erstellten Beiträgen von Manu 1 (Österreichisches Erbrecht, Thema von nordlicht erstellt) und von Gina (08.10.2007) bin ich etwas verwirrt.
Bislang habe ich immer nur in den Kommentaren gefunden, dass eine Einantwortung und eine unbedingte Erbserklärung für das hier belegene Grundstück nicht erforderlich ist, § 31 IPRG.