Hallo
in meiner Sache sind die Beteiligten Eigentümer zu je 1/2. Zunächst hatte der Ehemann die Vollstreckungsversteigerung aus einem dinglichen Recht hins. des hälftigen Miteigentumsanteils der Ehefrau betrieben. Das Verfahren verlief erfolglos und wurde dann aufgehoben.
Nun betreibt er die Teilungsversteigerung. Zum Termin hat er die Gerichtskosten der vorangegangen Vollstreckungsversteigerung angemeldet. Finden die Kosten im geringsten Bargebot oder ggf. im Verteilungsverfahren Berücksichtigung oder handelt es sich dabei um außergerichtliche Kosten, die die Miteigentümer unter sich teilen müssen?