Hallo zusammen,
ich habe einen Antrag vorliegen auf Erteilung der familiengerichtlichen Genehmigung für die Erbausschlagung. Das Kind ist im hiesigen Gerichtsbezirk wohnhaft. Der Erblasser war zuletzt in den USA wohnhaft und auch dort verstorben.
Nun stellt sich mir die Frage, ob ggf. ausländisches Recht anzuwenden ist und es ggf. keiner familiengerichtlichen Genehmigung bedarf? Oder führe ich das Genehmigungsverfahren normal durch?
Normalerweise habe ich jedoch beim Inso-Gericht und beim GBA am Wohnort nachgefragt, ob ein Verfahren anhängig bzw. Grundbesitz vorhanden ist und habe die Nachlassakte angefordert.
Eine Nachlassakte in Deutschland dürfte ja nicht existieren. Wie kann ich nun die Nachlassverhältnisse ermitteln?