Verlängerung Europäisches Nachlasszeugnis

  • Hallo,
    das ENZ ist erlassen und die 6-Monats-Frist läuft jetzt Ende August aus. Die Erbin hat eine Verlängerung beantragt (schlüssige Begründung aufgrund Corona). Ich möchte das ENZ also verlängern. Wie mache ich das rein praktisch? Per Beschluss, erteile ich einfach eine neue begl. Abschrift mit neuem Datum?
    Vielen Dank für Eure Antworten!

  • Ich habe noch eine Verständnisfrage: Kann ich auch eine neue beglaubigte Abschrift rausschicken, wenn die Frist der ersten Abschrift bereits 2018 abgelaufen ist? Oder muss der Antrag immer rechtzeitig vor Ablauf gestellt werden?

  • Zu diesem Thema habe ich tatsächlich auch eine Frage.

    Der Erbe hat die Verlängerung eines durch die Richterin erteilten ENZs beantragt.

    Ist auch bezüglich dieser Verlängerung des ENZ der Rpflg zuständig? Rein praktisch soll bei einer Verlängerung eine neue beglaubigte Abschrift des ENZs mit neuem Datum (weiteren 6 Monaten) ausgestellt werden. Wie wird das jedoch praktisch umgesetzt bei euch? Einfach Verfügung fertigen beglaubigte Abschrift des ENZs Bl. - bis Bl. mit neuer Gültigkeit bis ...... fertigen und an Erben?

  • Es gibt keine "Verlängerung eines ENZ", und es läuft das ENZ auch nicht ab. Die erteilten beglaubigten Abschriften laufen ab, und es können neue beglaubigte Abschrift erteilt werden, wenn das ENZ nicht eingezogen oder geändert wurde.


    Zuständig dürfte die Stelle sein, die die erste beglaubigte Abschrift erteilt hatte. Typischerweise ist das die Geschäftsstelle.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Die eingetragene Gültigkeitsfrist läuft erst im Juni 24 ab.

    Das ENZ läuft nicht ab, dass ist klar. Jedoch wurde auf der beglaubigten Abschrift ja eine Gültigkeitsdauer von 6 Monaten festgelegt. Diese läuft im Juni aus. Der Erbe teilte mit, dass er bereits jetzt absehen kann bis Juni nicht ins Ausland reisen zu können um dort die Nachlassangelegenheit abschließend zu klären.

    Laut Art. 70 Abs. 3 der Europäischen Erbrechtsverordnung kann jedoch eine Verlängerung der Frist beantragt werden – beispielsweise wenn absehbar ist, dass die Erbauseinandersetzung länger als 6 Monate andauern wird.

    Wer für diese Verlängerung jedoch zuständig ist, habe ich so noch nicht herausgefunden.

    Die Geschäftsstelle fühlt sich hier unzuständig?! Diese dürfte m.A. auch nur für die Erteilung der neuen beglaubigten Abschrift zuständig sein. Für die Entscheidung, ob und bis wann verlängert wird, müsste ein Entscheider (Richter oder Rechtspfleger) zuständig sein.

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