Partnerschaftsgesellschaft - Mangelrüge Zwangsgeld?

  • Folgender Fall: Partnerschaft aus A, B, C möchte ersteingetragen werden. Die Anmeldung ist unvollständig bzgl. der allgemeinen Vertretungsregelung (§ 7 Abs. 3 PartGG). Ein formloser Brief hat nicht gefruchtet. Kann nun mit Zwangsgeld vorgegangen werden oder soll ich zwischenverfügen? Nach Krafka soll Zwang möglich sein, aber die Eintragung der Partnerschaft wirkt doch nach § 7 Abs. 1 PartGG rechtsbegründend - :confused:

    Ut desint vires, tamen est laudanda voluntas (Ovid, röm. Dichter, 43 v.Chr. - 17 n.Chr.)

  • Ehrlich gesagt wäre ich für keine einzutragende Rechtsform auf die Idee gekommen, eine mangelhafte Erstanmeldung mit Zwangsgeld vervollständigen zu lassen.
    Zwischenverfügung - Zurückweisung halte ich für den korrekten Weg.

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