Erblasser kosovarischer Staatsangehöriger Ausschlagung

  • Stehe mir gerade auf dem Schlauch, für morgen ist Bruder eines kosovarischen Staatsangehörigen ( ledig ohne Kinder)zur Ausschlagung angemeldet. Wir sind Wohnsitzgericht des Ausschlagenden . Erblasser hatte seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland , Kosovo ist Drittstaat im Sinne der europäischen Verordnung.
    Kann ich Ausschlagung aufnehmen ? Mit welchem Zusatz

  • Stehe mir gerade auf dem Schlauch, für morgen ist Bruder eines kosovarischen Staatsangehörigen ( ledig ohne Kinder)zur Ausschlagung angemeldet. Wir sind Wohnsitzgericht des Ausschlagenden . Erblasser hatte seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland , Kosovo ist Drittstaat im Sinne der europäischen Verordnung.
    Kann ich Ausschlagung aufnehmen ? Mit welchem Zusatz

    Sorry, ich versteh's nicht. Wir haben die EU-ErbVO jetzt 5 Jahre. Was willst du zusätzlich aufnehmen? Du bist zuständig für die Ausschlagung. Dann leitest du sie weiter an das Gericht des gewöhnlichen Aufenthalts.

  • Mir ist durchaus bekannt, das die Verordnung seit Jahren besteht. Ich habe aber zum ersten Mal die Konstellation, dass jemand zur Ausschlagung kommt betreffend eines Erblassers, dessen Staatsangehörigkeit nicht die eines Mitgliedsstaates ist und ich habe überlegt welches Recht Anwendung findet zumindest betreffend Vermögen im Ausland.

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