Wohnungskündigung

  • Hallo!

    Hier hat eine Frau Beratungshilfe wg. Wohnungskündigung (ausstehende Mietzahlungen) beantragt. Jetzt hat sie mir das Kündigungsschreiben von Ende April mit Kündigung auf Ende Mai zukommen lassen. Also irgendwie tue ich mir schwer nun ein Problem zu sehen, da sie immer noch in der Wohnung lebt und erst jetzt die Beratungshilfe beantragt.

    Was meint ihr? Nochmals nachfragen?
    Danke!

  • Das rechtliche Problem ist die Kündigung an sich, nicht deren Zeitpunkt. Ein Schreiben von Ende April auf Ende Mai erscheint mir etwas komisch, so dass Anhaltspunkt bestehen dürften, dass die Kündigung unwirksam sein könnte. Auch wenn wegen der ausstehenden Zahlungsrückstände ein Kündigungsgrund bestehen dürfte (mit oder ohne Frist, corona-hin- oder her....) würde ich hier Beratungshilfe als bewilligungsfähig ansehen. Du als Rechtsantragsstelle kannst bzw. woillst ja kaum treffsicher zum Mietrecht beraten... oder?

  • Nein, natürlich nicht. Nur frage ich mich wie dringend was sein kann, wenn man Monate später antanzt und da die Kündigung ja offensichtlich nicht vollzogen wird. Es ist August, sie hätte die Wohnung Ende Mai verlassen sollen und der Vermieter (der Ex Mann) hat sonst bisher nichts getan.

  • Mit jedem Tag, der verstreicht, wird die Wahrscheinlichkeit einer Räumungsklage größer.

    [Woraus ergibt sich eigentlich, dass die Gewährung von Prozesskostenhilfe wegen Zeitablaufs verwirkt werden kann :gruebel:]

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."


  • Wie begründe ich denn dann als Betroffener, dass ich nicht zeitnah gegen die Kündigung vorgegangen bin? :gruebel:

    z.B. so: Ja, da kam eine Wohnungskündigung. Und ich dachte meint der das Ernst? Und dann dann hat der ja auch nix gemacht; jedenfalls hab ich seine Briefe gar nicht mehr gelesen, weil der ja auch so ein A..sch ist und so. Und jetzt kommt der auf einmal mit so einer Klage nach der Zeit... ;)

  • Nein, natürlich nicht. Nur frage ich mich wie dringend was sein kann, wenn man Monate später antanzt und da die Kündigung ja offensichtlich nicht vollzogen wird. Es ist August, sie hätte die Wohnung Ende Mai verlassen sollen und der Vermieter (der Ex Mann) hat sonst bisher nichts getan.

    Also kann ich eine Kündigung einer Wohnung z. B. noch ein Jahr später überprüfen lassen? :gruebel:
    Wie begründe ich denn dann als Betroffener, dass ich nicht zeitnah gegen die Kündigung vorgegangen bin? :gruebel:

    Gut, die Kündigung an sich ist ja eine einseitige, empfangsbedürftige und gestaltende Willenserklärung, die "vollzieht" sich selber. Aber es können ja (formale und/oder) inhaltliche Fehler passiert sein, bei der man schon auf die Idee kommen könnte, sich jetzt beraten lassen zu müssen , ob man das evtl. aussitzen oder doch mal in die Gänge kommen sollte. Probleme könnten zb eine mangelnde Begründung (sofern durch Gesetz verplfichtend), ordnungsgemäße Bevollmächtigung etc. sein... welche eine materielle Wirksamkeit bereits ausgelöst haben...

    Mangelnde Erfolgsaussicht, wenn z. B. eine Klagefrist versäumt wurde.

    Da bin ich ganz bei dir, wenn zb der AN kommt, man habe vor 5 Wochen eine Kündigung vom Arbeitgeber erhalten... dann kann auch das Gericht die "Beratung" direkt vornehmen, dass da nix zu machen ist...

    z.B. so: Ja, da kam eine Wohnungskündigung. Und ich dachte meint der das Ernst? Und dann dann hat der ja auch nix gemacht; jedenfalls hab ich seine Briefe gar nicht mehr gelesen, weil der ja auch so ein A..sch ist und so. Und jetzt kommt der auf einmal mit so einer Klage nach der Zeit... ;)

    :daumenrau

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