pfändbares Einkommen bei vorzeitiger Restschuldbefreiung

  • Welche vereinnahmten pfändbaren Einkommensbeträge stehen den Gläubigern noch bei vorzeitiger Restschuldbefreiung nach fünf Jahren zu und was ist an den Schuldner auszukehren.

    Kann es wirklich sein, dass mit Ablauf der 5 Jahre der vereinnahmte Betrag bis zur Erteilugn der Restschuldbefreiung, dem Schuldner auszukehren ist und nicht an die Gläubiger geht?

  • Welche vereinnahmten pfändbaren Einkommensbeträge stehen den Gläubigern noch bei vorzeitiger Restschuldbefreiung nach fünf Jahren zu und was ist an den Schuldner auszukehren.

    Kann es wirklich sein, dass mit Ablauf der 5 Jahre der vereinnahmte Betrag bis zur Erteilugn der Restschuldbefreiung, dem Schuldner auszukehren ist und nicht an die Gläubiger geht?

    Es kommt darauf an, wann alle Voraussetzungen für die vorzeitige Erteilung der RSB vorliegen.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

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