Hallo zusammen,
der Anwalt wird tätig, nachdem der AST Widerspruch gegen einen Bescheid vom 31.12.2019 eingelegt hatte.
Im Folgenden wird dem Widerspruch am 17.06.2020 stattgegeben, nachdem die Unterlagen vorgelegt wurden.
Der Bescheid vom 04.12.2019 über die Festsetzung von Zwangsgeld wird aufgehoben.
Nun will der Anwalt dafür die Gebühr 2508 VV RVG...…...?!
Was meint ihr? habt ihr eine gute Fundstelle?