Hallo,
vorliegend habe ich 2 Testamente, das 1. ist ein privatschriftliches Ehegattentestament, gegenseitige Erbeinsetzung, schlusserbeneinsetzung der gemeinsamen Kinder (Pflichtteilsstrafklausel). Sodann erfolgte 30 Jahre später ein erneutes Testament, nachdem ein Ehegatte verstorben ist. Der Überlebende Ehegatte setzt nunmehr in einem öffentlichen Testament seinen neuen Partner als Miterben neben seinen Kindern aus 1. Ehe. Es erfolgte sodann ein gegenseitiger Erbverzicht vom Überlebenden Ehegatten und seines neuen Partners. Der Überlebende Ehegatte ist nun verstorben. Ist ein Erbschein nötig, um das Erbrecht nach ihm nachzuweisen oder „heilt“ def Erbverzicht die ungültige Erbeinsetzung im 2. Testament?