Vormerkung für GbR mit GmbH i. Gr. als Gesellschafter?

  • "Im Bereich des formellen Konsensprinzips (§ 19 GBO) ist Nachweis der Vertretungsbefugnis auf der Seite der erwerbenden GmbH in Gründung überhaupt nicht erforderlich, da die Einigung vom Grundbuchamt nicht zu prüfen ist. Dies gilt auch für die Auflassungsvormerkung für die GmbH in Gründung: Ob der Erwerbsvorgang rechtswirksam ist, muss nicht geprüft werden."
    (Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, Zweiter Teil. Grundbuchformulare mit Erläuterungen Rn. 993a, beck-online)

    Gilt dies auch, wenn die Auflassungsvormerkung nicht für die GmbH in Gründung, sondern für eine GbR, in der diese Mitglied ist, bewilligt wird? In der Erwerbsurkunde wird zur GbR nur gesagt ".... GbR, die nur besteht aus x y z, was hiermit ausdrücklich versichert wird."

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