Ich habe mal eine Frage zur Ersteintragung einer GmbH:
Die neue GmbH wird zwei Geschäftsführer haben, die jeweils alleinvertretungsberechtigt sind.
Muss die erste Gesellschafterliste dann von beiden Geschäftsführern unterschrieben werden, oder reicht es aus, dass die Gesellschafterliste nur von einem Geschäftsführer unterzeichnet wird?
Ich habe dieses Urteil hier gefunden:
https://betriebs-berater.ruw.de/wirtschaftsrec…tsfuehrer-21469
Ist das Urteil auch auf Ersteintragung einer GmbH anzuwenden?