Testamentsrückgabe beim Testator zuhause

  • Hallo,
    bei uns liegen mehrere Anträge vor, dass Testatoren ihr Testament aus der amtlichen Verwahrung nehmen möchten und nicht mobil sind.
    Normalerweise würden wir die Rückgabe bei den Testatoren zuhause durchführen, aktuell aufgrund von Corona "verweigern" wir diese Möglichkeit und verweisen auf die Möglichkeit der Errichtung eines Widerrufstestament.
    Bestehen hier ggf. weitere Möglichkeiten, die bei anderen Gerichten durchgeführt werden?

  • [FONT=&amp]Es scheint eine gewisse Tendenz bei den (oder zumindest einigen) Nachlassgerichten zu bestehen oder (in Lockdown-Zeiten) jedenfalls bestanden zu haben, ihre Zuständigkeiten und Aufgaben in Corona-Zeiten nicht mehr wahrnehmen zu wollen und die Bürger im Hinblick auf fristgebundene Erbausschlagungserklärungen und die üblicherweise anstehenden Erbscheinsanträge (nebst eidesstattlicher Versicherung) an die Notare zu verweisen. Außerdem wird sich unter Inkaufnahme offenkundiger Rechtsbrüche geweigert, Vormünder, Pfleger und Nachlasspfleger ordnungsgemäß i. S. des § 1789 BGB zu verpflichten, und wie man nunmehr liest, möchten sich zumindest einige Kollegen nicht einmal mehr dazu herablassen, verwahrte Testamente im Wohnumfeld des nicht mehr mobilen Testators zurückzugeben. All diese Verhaltensweisen wurden hier im Forum bereits in verschiedenen Threads erörtert und dabei muss am meisten verwundern, dass die betreffenden Leute bei ihrer Verweigerungshaltung offenbar nicht nur keinerlei schlechtes Gewissen haben, sondern dass sie ihre Haltung auch noch im Brustton der Überzeugung in die Öffentlichkeit hinausposaunen.[/FONT]

    [FONT=&amp]Diese Verweigerungshaltung rührt an die Fundamente der Rechtsstaatlichkeit und es erscheint mehr als bedenklich, dass solche Verfahrensweisen ausgerechnet von einem Personenkreis befürwortet werden, der in Krisenzeiten im Hinblick auf die ihm zustehende und in zeitlicher Hinsicht praktisch unbegrenzte Gehaltsfortzahlung sowie die fehlenden Befürchtungen in Bezug auf Arbeitsplatzverlust und drohender Kurzarbeit im Verhältnis zu allen anderen Personengruppen ohnehin nicht unerheblich privilegiert ist. Das stets hervorgehobene besondere Treueverhältnis der Beamtenschaft im Verhältnis zum Staat und zu seinen Bürgern sollte nicht gerade dann versagen, wenn es sich in Krisenzeiten bewähren müsste. [/FONT]

    [FONT=&amp]Man kann nicht nur die Vorteile des Beamtenstatus genießen wollen, sich der Erfüllung seiner Pflichten aber verweigern. Das Ganze erinnert an den Soldaten, der sich in Friedenszeiten wegen der damit verbundenen Vorteile und Privilegien auf längere Zeit verpflichtet, der aber dann nicht an Missionen der Bundeswehr in Krisengebieten teilnehmen möchte, weil dies für ihn nicht vorhersehbar gewesen sei.[/FONT]

    [FONT=&amp]Die Testatoren auf die Möglichkeit der Errichtung eines Widerrufstestaments zu verweisen, kann man natürlich nur als eine bodenlose Frechheit bezeichnen. Und hat man schon einmal daran gedacht, dass es ein legitimes Interesse der künftigen Erblasser ist, dass aufgehobene Testamente nicht mehr zur inhaltlichen Kenntnis der Hinterbliebenen gelangen?

    Hauptsache ist wohl, man macht es sich im Interesse des Eigenschutzes bequem und alle anderen sollen sich eben selbst kümmern. Dabei ist dieses Eigeninteresse in Wahrheit nur vorgeschoben (oder jedenfalls sachwidrig überbetont) und soll den Blick darauf verstellen, dass man seine gesetzlichen Aufgaben vorsätzlich nicht zu erfüllen gedenkt. Mit den erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen lassen sich ausnahmslos alle Termine wahrnehmen, egal ob bei Gericht, im Wohnumfeld der Klienten, im Krankenhaus oder sonstwo. Man muss das einfach nur wollen, ganz abgesehen davon, dass einem schon das Gesetz sagt, dass man dies schlicht und einfach zu wollen hat![/FONT]

    [FONT=&amp]Es ist ein Trauerspiel, welche Einstellungen hier zutage treten. Und dass es ein Trauerspiel ist, folgt schon daraus, dass niemand plausibel erklären kann, weshalb etwas bei den Gerichten nicht funktionieren soll, was bei den Notaren tagtäglich funktioniert.

    Ich bezweifle nicht, dass es im Einzelfall - aber eben nur im Einzelfall - wohlbegründete individuelle Ausnahmen geben kann. Wir reden hier aber nicht über begründete Ausnahmefälle, sondern über die offen ausgesprochene generelle (!) Rechtsverweigerung, die alleine darauf beruht, dass ein Amtsgeschäft nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben in persönlicher Anwesenheit von Klienten erledigt werden muss.[/FONT]

  • Der Soldatenvergleich geht aus meiner Sicht zwar völlig fehl, aber ansonsten habe ich zu der teilweise an den Tag gelegten Arbeitsverweigerung (auch hier im Haus) eine ähnliche Auffassung.
    Aber Wolf hat ja schon richtig und ohne jede Polemik nachgefragt.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Der Soldatenvergleich geht aus meiner Sicht zwar völlig fehl, aber ansonsten habe ich zu der teilweise an den Tag gelegten Arbeitsverweigerung (auch hier im Haus) eine ähnliche Auffassung.
    Aber Wolf hat ja schon richtig und ohne jede Polemik nachgefragt.

    Dem möchte ich mich auch anschließen.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Man darf aber auch nicht außer Acht lassen, dass von Seiten des Dienstherren lange Zeit nicht genügend getan wurde, um seiner Fürsorgepflicht in Zeiten der Corona Krise nachzukommen.

    Wenn es keine ausreichenden Schutzmöglichkeiten gibt/gab, und der Dienstherr sich einen Sch*** darum kümmert, wie ich denn meine Dienstpflichten erfüllen soll ohne mich selbst zu gefährden, dann braucht hinterher auch keiner jammern, dass es hinsichtlich der Möglichkeit von Beurkundungen etc. kein "Wir machen einfach weiter als wäre nichts passiert" stattfinden kann.

    Es gab lange Zeit keine Eingangsbeschränkungen (wie es in jedem Tante Emma Laden üblich wäre), keine Desinfizierungsmöglichkeiten und keine Masken für die Bediensteten.
    Es wurde in Kauf genommen, dass unbegrenzt Laufkundschaft sich auf den Fluren drängelt und sich und die Beschäftigten anhustet und dann verschwindet.

    Auch jetzt soll ich 3 Anwärter ausbilden und keiner sagt mir, wie ich das denn überhaupt leisten soll. Wenn man sich selbst was einfallen lässt mit Beamer und noch mehr Abstand, wird man blöd angeschaut... Das kann es doch nicht sein.

    Ich habe Risikogruppen zuhause, die ich betreuen muss. Da überlege ich mir zweimal, ob ich zu Coronazeiten zu einer wildfremden Person nach Hause (wo ich keinen Einfluss auf die Schutzmaßnahmen vor Ort habe) gehe, um ein Testament zu übergeben.

    Loyalität ist keine Einbahnstraße, dass sollte man bei diesem ganzen polemischen Geschwätz, dass es uns ja auch so gut geht nicht vergessen!

    Wenn sich einer über die Vorzüge des Beamtenberufs beschwert.... es steht jedem frei, sich für die entsprechenden Berufe zu bewerben.

  • Gute Aspekte, die ich aber persönlich eben unter Einzelfallbetrachtung packen möchte. Aber wir sollten aufpassen, da wir uns sonst vielleicht etwas abseits der Ausgangsfrage verlieren.

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    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • einfach korrekt Testator/in zu Hause aufsuchen

    ..., wenn sie/er nicht mobil sind, d.h. nicht mit öffentlichen bzw. Privaten Verkehrsmitteln (wozu ich auch die Taxen zähle) bzw. mittels Rollstuhl zu Gericht kommen können.

    Wer mit Rollstuhl/Taxi/öffentlichem bzw. privaten Verkehrsmitteln zum Arzt, zu Besuchen in Altersheimen, zu Verwandtenbesuchen „reisen“ kann, der kann auch sein altes Testament bei Gericht abholen.

    Wir stellen hier aber durchaus fest, dass es den „nicht mobilen“ Testatoren häufig einfach nur zu beschwerlich bzw. unbequem ist, zu Gericht zu kommen.

    Das war aber schon zu meiner Zeit als Notar so: man sollte selbstverständlich ins Haus kommen, aber kosten sollte der Hausbesuch nichts.


  • …...aber kosten sollte der Hausbesuch nichts.

    Ich weise daher in meinem Flächenbezirk ( Entfernung zum entferntesten Wohnort einfache Strecke 60 km ) vorher auf die entstehenden Reisekosten hin.
    Murren dagegen habe ich noch nie erlebt.
    Bezogen auf die TO und Autchhirion gehe ich davon aus , dass die Ausstattungsmängel der Justiz der Vergangenheit angehören sollten.

  • Die Ausgangsfrage ist relativ einfach dahingehend zu beantworten, dass man sich dem Ansuchen des Testators aus Rechtsgründen nicht verweigern kann. Man kann aber natürlich versuchen, die "äußeren Bedingungen" der Rückgabe vorher abzuklären. So könnte die Rückgabe bei Häusern oder Erdgeschoßwohnungen durchaus auf der Terrasse und nicht in geschlossenen Räumen stattfinden. Was es insoweit für Möglichkeiten gibt, ist eine Frage des Einzelfalls. Jedenfalls sollten sich diese Dinge im Vorfeld des Termin problemlos fernmündlich klären lassen.

    Zu den bisherigen Rückmeldungen:

    Die Beziehung der Beamten zum Dienstherrn ist das eine und das Verhältnis zum Bürger ist das andere. Man kann sich dem Bürger und seinen Pflichten nicht verweigern, nur weil man mit seinem Dienstherrn (ob zu Recht oder zu Unrecht) unzufrieden ist.

    Ich war selbst mehr als drei Jahrzehnte Beamter und neide niemandem die Vorteile des Beamtenverhältnisses. Aber die Medaille hat immer zwei Seiten. Wer die Vorteile (also die Rechte) hat, muss auch die Nachteile (also die Pflichten) in Kauf nehmen. Mit reflexartigen Protesten gegen die erhobene Kritik ist insoweit niemandem gedient. Sie lenken nur vom eigentlichen Problem ab.

    Den bisherigen Äußerungen glaube ich zu entnehmen, dass man die Dinge überwiegend im Grundsatz genauso beurteilt wie ich dies tue. Für die Klarheit in meiner Ausdrucksweise bitte ich um Nachsicht. Aber mir schwillt einfach der Kamm, wenn ich hier im Forum jetzt schon von verschiedensten Seiten über Monate hinweg lesen muss, dass die systematische Rechtsverweigerung offenbar bereits hoffähig ist und dass die betreffenden Personen offenbar überhaupt nichts dabei finden, sich so zu verhalten, wie sie dies hier im Forum beschreiben.

    Mit dem Soldatenvergleich bezog ich mich auf einen Prozess, den ein Soldat vor langen Jahren gegen seinen Dienstherrn anstrengte, weil er nicht am Kosovo-Einsatz teilnehmen wollte. Vielleicht ist der Vergleich etwas schief, aber im Prinzip geht es um die gleiche Problematik. Ein Soldat kann auch nicht einfach faktisch seinen Dienst quittieren, nur weil er meint, dass ihm die Dinge nunmehr zu gefährlich werden.

    Wenn sich schon die Rechtspfleger einer persönlichen Kontaktnahme mit dem Bürger verschließen, wie will man denn dann von Ärzten, Krankenschwestern, dem Altenheimpersonal und von den Angehörigen vieler anderen vergleichbaren Berufsgruppen eine solche - tagtägliche, stündliche und minütliche - persönliche Kontaktnahme verlangen? Richtig: Mit der Erwägung, dass dies deren Pflicht ist. Aber die diesbezügliche Pflicht der Rechtspfleger (Richter etc. pp.) ist exakt die Gleiche. Wer das anders sieht, kann und darf das natürlich offen aussprechen. Er (oder sie) muss sich dann aber auch die Frage gefallen lassen, ob er mit einer solchen Einstellung überhaupt etwas als Bediensteter beim Staat verloren hat. Immerhin geht es hier um die Quintessenz der einem Beamten (Richter etc. pp.) obliegenden Pflichten.

    Der Staat beansprucht für viele Dinge - zu Recht - ein Monopol. Wer ein Monopol hat, kann aber nicht einfach seine Leistung verweigern und dies können natürlich auch diejenigen nicht tun, die für den Monopolisten arbeiten. Die staatlichen Institutionen haben auch (und gerade) in Krisenzeiten zu funktionieren. Dass sie in Krisenzeiten anders als gewohnt funktionieren, steht außer Frage. Aber sie müssen jedenfalls im Grundsatz (weiterhin) funktionieren und sie funktionieren eben nicht, wenn man sich auf den Standpunkt stellt, dass es bei Gericht keine "persönlichen" Termine mehr gibt und dass es einen nicht kümmert, dass solche Termine erforderlich sind, um bestimmte Rechtsfolgen auszulösen oder zu vermeiden.

  • Inhaltlich bin ich auch der Meinung, dass nach wie vor die Testamente zu Hause zurückzugeben sind.

    Der Soldatenvergleiche und die Beamtenbeschimpfung ("Privilegien") sind aber deplaziert.

    Die Rückgabe zu Hause kann ohne weiters so gestaltet werden, dass für den/die Rechtspfleger/in dabei kein besonderes Risiko besteht.

    Da würde ich einerseits erwarten, dass der Dienstherr dafür Regelungen schafft und Schutzausrüstung (es reichen einfache Dinge) zur Verfügung stellt, andereseits, dass sich der/die Rechtspfleger/in über echte und vermeintliche Gefahren ( http://www.rki.de ) der Ansteckung informiert.
    Viele Ängste sind auch unbegründet.

  • einfach korrekt Testator/in zu Hause aufsuchen

    ..., wenn sie/er nicht mobil sind, d.h. nicht mit öffentlichen bzw. Privaten Verkehrsmitteln (wozu ich auch die Taxen zähle) bzw. mittels Rollstuhl zu Gericht kommen können.

    Wer mit Rollstuhl/Taxi/öffentlichem bzw. privaten Verkehrsmitteln zum Arzt, zu Besuchen in Altersheimen, zu Verwandtenbesuchen „reisen“ kann, der kann auch sein altes Testament bei Gericht abholen.

    Man kann daraus doch keine Anfahrts- und Verkehrsmitteldiskussion machen. Ich habe in den Anfängen meiner Zeit beim Gericht eine Testamentsrückgabe in einem Seniorenheim gemacht. Soweit ich mich erinnere, hatte ich die Testatorin vorher noch in einem Telefonat gefragt, ob sie selbst kommen kann, Antwort war ungefähr: Busfahren traue ich mir nicht mehr zu, Angehörige/Bekannte, die mich zum Gericht fahren könnten, gibt es nicht. Dann habe wir einen Termin bei ihr vor Ort vereinbart, ich habe auf die Fahrtkosten hingewiesen, alles geritzt.

    Ich habe mir das gerade mal spaßeshalber angeschaut: von meinem Wohnort zum Amtsgericht in der Kreisstadt sind es ca. 17 km. Busverkehr in die Kreisstadt findet eher rudimentär und von den Uhrzeiten her wohl vor allem im Hinblick auf Schülerbeförderung statt. Da würde ich auch niemand auf den Bus verweisen, der sich das nicht mehr zutraut.

  • Keine Verkehrsmitteldiskussion, aber es ist halt so:

    Man geht zum Notar und macht ein neues Testament. Dieser rät zur Rücknahme des alten Testaments und dieses soll dann zu Hause zurückgegeben werden. So ist hier die Situation („Kommen sie auch zu uns ins Haus?“)

    Es ist auch feststellbar, dass vor der Notariatsreform so gut wie keine notariellen Testamente zurückgefordert wurden. Es wurden neue Testamente errichtet und in die Verwahrung gebracht. Erst seit der Notariatsreform stellen wir fest, dass viel mehr Testamente zurückgegeben werden sollen.

  • Inhaltlich bin ich auch der Meinung, dass nach wie vor die Testamente zu Hause zurückzugeben sind.

    Der Soldatenvergleiche und die Beamtenbeschimpfung ("Privilegien") sind aber deplaziert.

    Wie darf man dann folgende Äußerung verstehen:

    "Es ist natürlich auch etwas merkwürdig im Gesetz angelegt, dass die Entscheidung eines einzigen Rechtspflegers am Amtsgericht anschließend gleich von drei OLG-Richtern überprüft wird."

  • Hallo,
    bei uns liegen mehrere Anträge vor, dass Testatoren ihr Testament aus der amtlichen Verwahrung nehmen möchten und nicht mobil sind.
    Normalerweise würden wir die Rückgabe bei den Testatoren zuhause durchführen, aktuell aufgrund von Corona "verweigern" wir diese Möglichkeit und verweisen auf die Möglichkeit der Errichtung eines Widerrufstestament.
    Bestehen hier ggf. weitere Möglichkeiten, die bei anderen Gerichten durchgeführt werden?

    Zur Sache:
    Das Testament ist JEDERZEIT (auch in Corona-Zeiten) auf Verlangen des Testators an diesen zurückzugeben. Ist der Testator nicht mehr entsprechend mobil, dann musst du diesen zuhause aufsuchen und entsprechende Schutzmaßnahmen treffen.
    Hier gibt es keine andere Möglichkeit.
    Wie verweigert ihr denn dies? Macht ihr einen rechtsmittelfähigen Beschluss?

  • können wir bitte beim Thema bleiben?

    Das ist hier mittlerweile eher die Regel als die Ausnahme.

    Und dieses Kollegen-Bashing inkl. Unterstellungen ohne Grundlage in der Fragestellung im öffentlichen Forum ist imho auch nicht die feine englische Art.

    Mit ein Grund, warum weniger erfahrene Kollegen und Berufsanfänger immer weniger Fragen stellen. Schade.

  • Es stimmt mich bedenklich , dass die TO sich überhaupt nicht mehr gemeldet hat.
    Solche Threads habe ich besonders gerne.

    Vielleicht ist sie verschreckt. Trotzdem schade.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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