Hallo liebe Forengemeinde,
mal eine Frage die mir mal durch den Kopf gegangen ist... leider gibt es so weit ich es ersehen konnte keine Rechtsprechung dazu und auch sonst (nach Recherche im Handelsregister) wenig...
Es müssten sich doch auch gesetzliche Betreuer (Berufsbetreuer) zu einer Partnerschaftsgesellschaft zusammenschließen können, oder nicht? Die in § 1 Abs. 2 Satz 2 PartGG genannten Berufe sind nicht abschließend aufgezählt, und das Tätigkeitsfeld eines Berufsbetreuers würde in etwa dem eines "hauptberuflichen Sachverständigen, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer" entsprechen...
Wenn sich jetzt die (nach Studiengang) Dipl.-Sozialpädagogen A , B und C zur Partnerschaftsgesellschaft "A, B & Partner Berufsbetreuer" zusammenschließen müsste das doch auch möglich sein, wenn sie in dieser Rechtsfprm ihr Betreuerbüro betreiben wollen? oder würdet ihr auf den Studiengang (formeller Berufsabschluss) bestehen?