Hallo zusammen,
wann bestellt ihr einen Verfahrensbeistand gemäß §158 FamFG? Ich habe in Verfahren auf Vormundwechsel/ Pflegerwechsel immer nur dann einen Verfahrensbeistand bestellt, wenn das Kind unter 14 Jahre alt war und ggf. eine Interessenskollision bestand. Also wenn bspw. das Jugendamt mitgeteilt hat, dass es den Wechsel nicht befürwortet, habe ich einen Beistand bestellt.
Eine Kollegin bestellt nun für alle Verfahren, wo das Kind unter 14 Jahre alt ist und bspw. ein Vormund/ Pflegerwechsel vorgenommen werden soll, einen Verfahrensbeistand.
Wie handhabt ihr das? Wann MUSS ich einen Verfahrensbeistand bestellen?
Bislang konnte ich nichts konkretes finden, aber mich verunsichert das nun, ob ich nun eigentlich immer einen bestellen müsste?
Liebe Grüße und ein schönes Wochenende