Wir nehmen in Übergabeverträgen generell eine Vollmacht für den Übergeber auf, mit welcher dieser das Objekt auf sich zurückübertragen kann, wenn der Übernehmer vor ihm verstirbt.
Nun möchte ein Übergeber, dass sich diese Vollmacht auch auf alle anderen Rückforderungsrechte bezieht, also Geschäftsunfähigkeit, Vermögensverfall, Verfügungen ohne Zustimmung des Übergebers, usw., usw......
Ist das überhaupt möglich und wie würde das in der Praxis ablaufen?? Angenommen, der Übernehmer gerät in Vermögensverfall. Dann könnte der Übergeber sich aufgrund der Vollmacht das Objekt zurückübertragen, ohne dass dem Grundbuchamt irgend etwas nachzuweisen ist?