Kommanditanteil in GmbH & Co.KG

  • Hallo liebes Forenteam,
    ich habe folgenden Sachverhalt zu lösen:
    Es gibt eine GmbH und die dazugehörende GmbH & Co. KG
    Ein Gesellschafter scheidet aus der GmbH aus, er ist auch Kommanditist in der GmbH & Co. KG. Es gibt noch weitere Kommanditisten.
    Vom Steuerberater bekomme ich aufgrund meiner Nachfrage die Information, "die Anteile bleiben in der Gesellschaft", weiter äußert er sich nicht dazu.
    Ich habe nun vorgesehen, dass die GmbH & Co.KG den Geschäftsanteil an der GmbH zum Nennwert vom Gesellschafter erwirbt.
    Mein Problem ist jetzt der KG-Anteil. Die GmbH kann den Kommanditanteil nicht übernehmen, da sie Komplementärin ist. Die übrigen Kommanditisten wollen den Anteil -aus was für Gründen auch immer- ebenfalls nicht übernehmen.
    Könnte die GmbH & Co. KG einen Kommanditanteil in ihrer eigenen Gesellschaft halten? Geht das? Ich habe leider überhaupt nichts darüber gefunden. Ansonsten bliebe doch nur noch der Wegfall des KG-Anteils.
    Für feedback wäre ich dankbar.

  • Nein, eine GmbH & Co. KG kann keine eigenen Anteile halten. Das geht aus rein gesellschaftsrechtlichen/systematischen Gründen nicht.
    Scheidet ein Gesellschafter als Kommanditist aus und niemand übernimmt diesen Anteil, dann wird nur der Austritt des Kommanditisten nach § 162 Abs. 3 HGB zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet.

    Sprich aber bitte vorab die Vorgehensweise nochmals mit dem Steuerberater bzw. den Gesellschaftern ab, ob dies tatsächlich so gewollt ist.

    Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten! (Oscar Wilde)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!