verspäteter Pfändungsschutz Corona Soforthilfe

  • Was die Vertretung mal wieder alles hergibt...

    Schuldnerin beantragt letzte Woche Freischreibung Corona Sonforthilfe, welche ihr am 08.06.2020 (!!!) auf das Konto überwiesen wurde.
    Sie wurde von der Kollegin zur Bank geschickt um zu fragen, ob das Geld überhaupt noch auf dem Konto ist oder bereits ausgekehrt wurde. Sie sollte sich danach wieder hier melden.
    Dies tat sie gestern nicht - also hab ich sie heute morgen angerufen.
    Die Kommunikation ist schwierig.
    Sie meinte ihre Bank könne ihr keine Auskunft geben, sie müsse sich mit der L-Bank in Verbindung setzen und würde sich am Donnerstag melden.

    Ich geh schwer davon aus, dass das Geld bereits an den Gläubiger ausgekehrt ist.
    Würdet ihr dennoch versuchen etwas zu retten und die Zwangsvollstreckung, bis alles geklärt ist, einstweilen einstellen ?

  • Was weg ist, ist weg.

    Soll sie mit dem Gläubiger klären.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Wenn das am 8.6. eingegangen ist, wird es auch schon letzte Woche nicht mehr auf dem Konto gewesen sein.

    Habe ich die Berichterstattung in den Medien falsch in Erinnerung? Ich dachte, dass die Hilfen von der Pfändung ausgenommen sein sollten.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Bei uns sammeln Banken pfändbare Beträge an und kehren teilweise erst nach Monaten an den Gläubiger aus.

    Bei uns bestünde eine hohe Chance, dass das Geld noch da ist und ich würde einstweilen einstellen. Ich würde auch einstweilen einstellen, wenn nicht zu 100 % sicher ist, dass das Geld weg ist.

  • Ich würde auch einstweilen einstellen.
    Wir hatten hier schon einige Fälle, in denen die Schuldner erst 8 oder mehr Wochen nach Eingang der Corona Soforthilfe einen Antrag auf Freigabe gestellt haben.
    Die Banken hier kehren die Corona Soforthilfe nicht an Gläubiger aus, weil diese ja nicht pfändbar ist. Die Schuldner lassen sie allerdings auch nicht einfach so darüber verfügen.

  • ...auch nicht, wenn die Banken das Geld noch nicht weitergeleitet haben.

    Verfügt der Schuldner im Juni nicht über das Geld, darf er im Juli noch verfügen- danach ist es weg, wird nicht mehr freigegeben- es gebührt dem Gläubiger. (Zöller, ZPO, Herget, zu § 850 k Rn. 5).

    Halte ich hier immer so und es gab noch nie ein Rechtsmittel dagegen. Fände es auch nicht gerecht, wenn die Möglichkeit einer Freigabe nicht vom Gesetz sondern von der Arbeitsweise der Bank abhängig gemacht wird.

    Darf man anders sehen- gleiches Recht für alle finde ich jedoch besser!

  • Würde ich vermutlich auch. Im Problemfall ist es aber eben nicht erfolgt.
    Und da bleibt die Frage, ob das schlimm ist.

    Anschließend die Frage, wer uU wem regresspflichtig ist. Wurde das gepfändete Geld nicht abgeführt und unterliegt nun einem Pfändungsschutz, könnte der Gl einen Anspruch gegen die Bank haben. Hat die Bank abgeführt und es sollte nicht der Pfändung unterliegen (ich dachte wirklich, das im Kopf zu haben...), hat der Sch gute Karten.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • :eek::eek::eek:

    Die einstweilige Einstellung hätte m. E. schon letzte Woche erfolgen müssen.

    Ja, das hätte man machen sollen, da nicht klar war, ob die Soforthilfe nicht schon abgeführt wurde.

    M. E. muss sich das Vollstreckungsgericht nach dem "Istzustand" richten und nicht nach dem Zustand, wenn die Bank ordnungsgemäß gehandelt hätte.

    Wenn sich die Corona-Hilfe, Nachzahlung usw. noch auf dem Konto befinden, kommt eine Erhöhung auch in Betracht, wenn das Geld hätte eigentlich schon an den Gläubiger abgeführt werden müssen.
    Der Gläubiger wird zum Antrag angehört und kann anschließend ggf. zivilrechtlich gegen die Bank vorgehen.

  • Wenn das am 8.6. eingegangen ist, wird es auch schon letzte Woche nicht mehr auf dem Konto gewesen sein.

    Habe ich die Berichterstattung in den Medien falsch in Erinnerung? Ich dachte, dass die Hilfen von der Pfändung ausgenommen sein sollten.


    Das gilt eben nur bei Pfändung an der Quelle. Bei Pfändungen von Bankguthaben unterliegt das vollständige Guthaben der Pfändung (abzüglich Sockelfreibetrag).

  • Eben mit der Bank telefoniert - Geld wurde am 03.08.2020 an den Gläubiger ausgekehrt.
    Die Bank teilt mit, dass es ihr egal ist woher das Geld stammt. Kontoguthaben sei Kontoguthaben, ob pfändbar oder unpfändbar.
    Alles über dem monatlichen Freibetrag wird ausgekehrt.

    Zudem wollte er mich gleich belehren, dass es Entscheidungen zweier Amtsgerichte gibt, welche besagen, dass die Corona Soforthilfe nicht grundsätzlich unpfändbar ist. :teufel:

  • [quote='rechtspfleger123','RE: verspäteter Pfändungsschutz Corona Soforthilfe mit der Bank telefoniert - Geld wurde am 03.08.2020 an den Gläubiger ausgekehrt.
    Die Bank teilt mit, dass es ihr egal ist woher das Geld stammt. Kontoguthaben sei Kontoguthaben, ob pfändbar oder unpfändbar.
    Alles über dem monatlichen Freibetrag wird ausgekehrt.

    /QUOTE]
    Das war doch vollkommen richtig von der Bank

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