Teilabtretung einer Grundschuld mit nur teilweiser § 800er Erklärung

  • Hallo,
    es ist eine Gesamtgrundschuld eingetragen mit dem Vermerk " sofort vollstreckbar gem. § 800 ZPO wegen eines zuletzt zu zahlenden Teilbetrages i.H.v. ..... nebst Zinsen u. Nebenleistung".
    Jetzt wird von der Grundschuld ein mittelrangiger Teilbetrag abgetreten, ohne dass irgendetwas zu der Unterwerfungserkärung gesagt wird ( nur das Übliche, dass alle Ansprüche aus der Bestellungsurkunde mit abgetreten werden). Ich frage mich, ob ich als Grundbuchamt irgendetwas beachten muss? Oder geht es mich nichts an und ich trage meine Teilabtretung ein?
    Bin für jede Idee dankbar.

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