Kündigung Fremdwährungskonten

  • Hallo!

    Ich habe einen Betroffenen, der neben 400.000 € auf deutschen Konten, 100.000 € verteilt auf 3 Konten in fremden Währungen (NOK, CAD, CHF) hat. Der Betreuer möchte die Konten auflösen, da es dort keine Zinsen gibt und die Kontoführungsgebühen recht hoch sind. Der Betroffene kann sich hierzu nicht mehr äußern. Der bestellte Verfahrenspfleger spricht sich gegen die Kündigung aus, da der Betroffene die Anlage -laut Angabe der Angehörigen- aus Misstrauen gegenüber dem Euro bewusst gewählt hat und das Geld aktuell nicht benötigt wird.
    Der Betereuer verweist darauf, dass der Euro sicher sei und die Konten nur Gebühren kosten (je ca 10 € im Monat) und keinen Ertrag bringen.
    Der Verfahrenspfleger argumentiert, dass die Gebühren der Konten dem Betroffenen bei Anlage bekannt waren und er sie trotzdem wollte.
    Würdet ihr genehmigen?

  • Ich würde zunächst ermitteln, zu welchen jeweiligen Devisenkursen die drei Währungen angeschafft wurden. Wenn der Zeitpunkt der Anschaffungen bekannt ist, lässt sich das unter Berücksichtigung der täglichen Spreads auch unschwer selbst ermitteln.

    Für CHF etwa hier (unter historische Kurse):

    https://m.de.investing.com/currencies/eur-chf

    Das funktioniert mit jeder Währung.

    Bei der Anlagebank lassen sich die exakten Devisenkurse natürlich unschwer erfragen (wahrscheinlich etwas teurer wegen der Margen).

  • Ich würde zunächst ermitteln, zu welchen jeweiligen Devisenkursen die drei Währungen angeschafft wurden. Wenn der Zeitpunkt der Anschaffungen bekannt ist, lässt sich das unter Berücksichtigung der täglichen Spreads auch unschwer selbst ermitteln.

    Für CHF etwa hier (unter historische Kurse):

    https://m.de.investing.com/currencies/eur-chf

    Das funktioniert mit jeder Währung.

    Bei der Anlagebank lassen sich die exakten Devisenkurse natürlich unschwer erfragen (wahrscheinlich etwas teurer wegen der Margen).

    Welche Schlussfolgerung würdest du aus dem Ergebnis ableiten?

  • Vermögensdiversifikation wird ja häufig empfohlen, also von daher ist fraglich, aus welchen Gründen hier unbedingt wieder alles in Euro zurückgetauscht werden soll. Insbesondere bei den norwegischen Kronen dürfte ein erheblicher Verlust zu erwarten sein, je nachdem, wann der Betroffene die NOK gekauft hat. Die norwegische Krone ist in den letzten Jahren gegenüber dem Euro deutlich gefallen.

    Der Einstandskurs müsste eigentlich aus den Kontounterlagen ersichtlich sein.

    Ich hoffe, die 400.000,00 € sind nicht bei einem Kreditinstitut (Stichwort: Einlagensicherung), sondern auf mehrere verteilt.

  • Wenn die Devisen im Verhältnis zum heutigen Kurs teuer angeschafft wurden, könnten die monatlich 30,- EUR monatlich Kontoführungsgebühr Peanuts sein im Verhältnis zu den Kursverlusten. Nur wegen dieser Gebühren sollte man eine Kündigung eher nicht genehmigen, da muss man schon das Gesamtpaket betrachten - sonstiges Vermögen, zukünftiger Finanzbedarf, Verluste/Gewinne durch die Kündigung, zukünftiges Kursrisiko...

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Zu welchem Kurs die Fremdwährungsgelder gekauft wurden, ist doch völlig egal, weil Vergangenheit. Man weiß halt jetzt, dass der Euro bisher nicht völlig den Bach runtergegangen ist.

    Für die Entscheidung, ob man es zurücktauscht, sind die Einschätzungen über die Zukunft maßgeblich. Da weiß halt noch niemand (weder der Betreute, noch der Betreuer, Verfahrenspfleger oder das Gericht) wie sich die Währungen dieser Welt in Zukunft entwickeln werden.

    Den Ansatz, bei einem Vermögen (0,5 Mio.), das man nicht flüssig braucht, für den Fall eines Euro-Crashs, einen Teil (20 %) in Fremdwährung (und zwar harte Währungen von westlichen Industrieländern) anzulegen, kann man nicht als unsinnig abtun. Wenn der Betreute dies bei klarem Verstand so entschieden hat, dann hat er es so gewollt. Vielleicht hat der Mann das einzig Richtige getan, und die CHF werden ihm zum Schluss Unterbringung in einem menschenwürdiges Pflegeheim ermöglichen, wenn die EUR wertlos sind.

    Die Kosten der Fremdwährungskonten kann man als Prämie für eine Versicherung gegen den Euro-Crash betrachten. Die Tatsache, dass der Versicherungsfall bisher nicht eingetreten ist, ist kein Grund, eine Versicherung zu kündigen.

  • Ich hatte lediglich darauf hingewiesen, dass man die Einstandskurse kennen sollte, bevor man sich mit einer diesbezüglichen Entscheidung befasst. NOK war als ölpreisempfindliche Währung im Zuge der Corona-Krise um 25 % auf ca. 12,70 NOK/EUR gefallen, bevor sie sich wieder (aktuell) auf etwa 10,50 NOK/EUR erholt hat. Zum Jahreswechsel 2019/2020 stand sie noch bei etwa 9,80 NOK/EUR.

    Grundsätzlich gilt, dass in Börsen-Krísenzeiten keine anderen Anlage-Beibehaltungsgrundsätze gelten wie in "normalen" Börsenzeiten (OLG Braunschweig Rpfleger 2020, 465 = FGPrax 2020, 131 = openJur 2020, 11576 = ZEV 2020, 353).

  • Zu welchem Kurs die Fremdwährungsgelder gekauft wurden, ist doch völlig egal, weil Vergangenheit.

    Finde ich nicht :gruebel: Solange die Anlage besteht, sind die Verluste ja quasi nur Buchwerte, der Kurs könnte sich jederzeit wieder zu meinen Gunsten verbessern.
    Aber in dem Moment, wo ich billiger verkaufe als ich eingekauft habe, treten diese Verluste unabänderlich ein. Nur mal angenommen, durch die Kontoauflösung macht der Betreuer mit jedem Konto 1000,- € "Miese": für das Geld kann man schon ein paar Jährchen die Kontoführungsgebühren bezahlen. Und diese Gebühren scheinen ja das Hauptargument für die Auflösung der Konten zu sein.
    Wie gesagt, ich finde man muss das Gesamtpaket betrachten. Und da gehören eintretende Verluste durch die Transaktion in meinen Augen dazu.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • So, ich weiß jetzt, dass die Fremdwährungskonten im September 2016 eröffnet wurden. Allerdings kenne ich ja nur den aktuellen Kontostand (in der jeweiligen Währung) und weiß nicht, wie viel Euro damals angelegt wurden. Denn da sind ja auch die Kontoführungsgebühren abgegangen. Oder hab ich gerade eine Knoten im Hirn?

    Der Betreuer hat jetzt noch eine Stellungnahme eines Neffen des Betroffenen eingereicht, der behauptet, der Betroffene habe diese Geldanlage wegen des Risikos nie selbst gewollt, sondern seine vor Kurzem (nach Betreuungsanordnung) verstorbene Frau habe darauf bestanden.

  • Wegen der Sicherheit oderWirtschaftlichkeit einer vorgesehenen Anlage ist ein Sachverständigengutachteneinzuholen, Palandt zu § 1811 BGB, (OLG Schleswig, FGPrax 2000, 23.

    vgl. auch
    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?89437-Aktien

    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?87317-Geldanlage-nach-§-1811-BGB&p=1149004&highlight=Geldanlage#post1149004


    :confused: :gruebel:

    In diesem Thread geht es überhaupt nicht um eine "vorgesehene Anlage", sondern um die Kündigung bestehender Geldanlagen.

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