Huhu,
ich hab eine Anfrage einer Schuldnerberatung hinsichtlich bei uns offen stehender Beträge zu einem Zivil Aktenzeichen.
Im Verfahren hatte der Schuldner PKH ohne Raten, kosten sind entstanden (Gerichtskosten, ausgezahlte PKH Vergütung).
Die Überprüfungsfrist ist jedoch abgelaufen.
Da muss ich doch dann mitteilen, dass hier nichts mehr offen steht oder?
Man dürfte das doch eh nicht mehr anfordern?
Liebe Grüße