Liebe Kollegen und Kolleginnen,
im Rahmen einer Überprüfung nach § 120a ZPO teilt die VKH Partei mit, dass ihr Konto gepfändet wurde. Aus dem Kontoauszug gehen Auskehrungen in unterschiedlichen Höhen von 11,00 - 750,00 €. Die Auskehrung erfolgt monatlich an den selben Gläubiger.
Wie ist die Kontopfändung bei der Ermittlung der monatlichen Raten zu berücksichtigen ?
Ist ein Durchschnittswert der letzten Monate zu ermitteln oder wie können oder sollen die Raten in Abzug gebracht werden?
Danke