Veraktung bei Fremdausschlagungen

  • Liebes Forum,

    wie wird bei euch veraktet, wenn ihr nach § 344 VII FamFG eine Ausschlagungserklärung protokolliert.
    Und ihr habt einen Termin an Tag X und dann kommt der nächste Ausschlagende an Tag Y.

    Kommt die zweite/dritte.... Ausschlagungserklärung in dieselbe Akte?
    Oder gibt es für jeden ein neues Aktenzeichen?

    Aus unserer AktO lese ich in solchen Fällen nichts raus.

  • Ebenso - alles in einer Akte.

    Ist aber m. W. von Bundesland zu Bundesland verschieden. Ich habe auch schon Aktenkonvolute gesehen, wo für jeden Untervorgang ein eigenes Aktenzeichen vergeben und eine neue Akte angelegt wird. Dies kann sogar zur Folge haben, dass man auf Anfordern der Nachlassakte tatsächlich nur diese und nicht auch die dazugehörige gesonderte Testamentsakte erhält.

  • Das sollte aber in der jeweiligen Aktenordnung des Bundeslandes stehen. Ansonsten GL fragen.
    Bei uns: 1 Erblasser=1 Aktenzeichen

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

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