Liebes Forum,
wie wird bei euch veraktet, wenn ihr nach § 344 VII FamFG eine Ausschlagungserklärung protokolliert.
Und ihr habt einen Termin an Tag X und dann kommt der nächste Ausschlagende an Tag Y.
Kommt die zweite/dritte.... Ausschlagungserklärung in dieselbe Akte?
Oder gibt es für jeden ein neues Aktenzeichen?
Aus unserer AktO lese ich in solchen Fällen nichts raus.