Guten Morgen,
ich bin im Grundbuch tätig. Im Grundbuch ist Person XY noch eingetragen. Ihr Versterben und mögliche Erben wurden hierher mitgeteilt.
Die Erben wurden zur Grundbuchberichtung aufgefordert. Eine der Erbinnen kümmert sich auch. Allerdings teilte sie mir mit, dass sie vor einem unlösbaren Problem steht.
Die Erblasserin war insgesamt 4 mal verheiratet. Die letzte Ehe wurde nie geschieden, vom letzten Ehemann liegt eine Erbausschlagungserklärung vor. Das zuständige Nachlassgericht verlangt von der Erbin zu den ersten 3 Ehen die jeweiligen Scheidungsurteile. Da ihr nähere Angaben zu den Scheidungen fehlen - Aktenzeichen, zust. Gericht und Jahr des Scheidungsantrages - kommt sie nicht weiter.
Sind die Scheidungsurteile tatsächlich notwendige oder nicht durch die Neuvermählungen obsolet? Kann sich die Erben in diesem Fall auf die Beweiserleichterung des § 352 Abs. 3 S. 2 FamFG berufen?
Irgendetwas möchte ich der Erbin an die Hand geben, wie sie das gelöst bekommt.
Vielen Dank