Führerscheinverlust ohne Verschulden

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    wir haben hier folgenden Fall, zu dem ich über die Suchfunktion nichts finden konnte:

    Der Führerschein wird durch die Polizei beschlagnahmt und auf dem Postweg hierher übersandt.

    Das Problem: Der Führerschein geht auf dem Weg von der Polizei zu unserer Behörde verloren und kommt nie bei uns an.
    Eine nochmalige Nachschau bei Polizei und Gericht verliefen jeweils negativ, der FS bleibt unauffindbar.
    In der rechtskräftigen Entscheidung wurde nunmehr ein Fahrverbot nach § 44 StGB ausgesprochen, jedoch keine Sperrfrist verhängt - d.h. nach Ablauf des FVs müsste der verlorene FS zurückgegeben werden.

    Hatte jemand schon einmal einen solchen Fall? Und vielleicht einen Vorschlag, wie wir dieses Problem am geschicktesten lösen können? :( :confused:
    Die Kosten für eine Neuerteilung eines FS kann man in diesem Fall kaum dem VU zumuten, das erschiene mir sehr ungerecht.

    Vielen lieben Dank im Voraus!

  • Die Frist des Fahrverbotes beginnt mit Abgabe des Führerscheines bei der Polizei.

    Die Kosten für die Neuausstellung des Führerscheines kann der Verurteilte im Regressweg anmelden -wie Frog-. Fraglich ist nur, ob der Regresss gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft geltend gemacht werden muss.

  • Fraglich ist nur, ob der Regresss gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft geltend gemacht werden muss.

    Sollte eigentlich egal sein, da beides letztlich gegen (hoffentlich dasselbe) Land.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Ich erinnere mich an einen ähnlich gelagerten Fall aus meiner lange zurückliegenden Anwärterzeit. Damals war der Führerschein zu Unrecht durch die StA unbrauchbar gemacht worden. Auch dort musste sich der Verurteilte selbst um eine neue Urkunde bemühen. Ob es anschließend ein Regressverfahren gab, weiß ich nicht.

    Jedenfalls kann die StA aus meiner Sicht ihren Teil zu einer Bereinigung der Situation beitragen, indem sie gegenüber der Straßenverkehrsbehörde die Umstände offenlegt, unter denen der Führerschein abhanden gekommen oder unbrauchbar geworden ist.

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)


  • Jedenfalls kann die StA aus meiner Sicht ihren Teil zu einer Bereinigung der Situation beitragen, indem sie gegenüber der Straßenverkehrsbehörde die Umstände offenlegt, unter denen der Führerschein abhanden gekommen oder unbrauchbar geworden ist.

    Ja, das machen wir auf jeden Fall. :daumenrau

    Hinsichtlich der Frage des Regresses wird wohl die Behördenleitung entscheiden müssen.


    Ich bedanke mich ganz herzlich für die Antworten und wünsche allseits ein schönes Wochenende!

  • Vor Jahren hat eine Kollegin auch den Führerschein versehentlich entwertet - Mitteilung an FS-Behörde, dass ein behördliches Versehen vorliegt - zum Zeitpunkt Ablauf Fahrverbot erhielt der VU einen neuen FS durch die FS-Behörde zugesandt; Kosten wurden von der Behörde getragen

    hinsichtlich der Kostentragung - m.E. Polizei, da von dort versandt und nie im Geschäftsbereich der STA angekommen.

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