Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir haben hier folgenden Fall, zu dem ich über die Suchfunktion nichts finden konnte:
Der Führerschein wird durch die Polizei beschlagnahmt und auf dem Postweg hierher übersandt.
Das Problem: Der Führerschein geht auf dem Weg von der Polizei zu unserer Behörde verloren und kommt nie bei uns an.
Eine nochmalige Nachschau bei Polizei und Gericht verliefen jeweils negativ, der FS bleibt unauffindbar.
In der rechtskräftigen Entscheidung wurde nunmehr ein Fahrverbot nach § 44 StGB ausgesprochen, jedoch keine Sperrfrist verhängt - d.h. nach Ablauf des FVs müsste der verlorene FS zurückgegeben werden.
Hatte jemand schon einmal einen solchen Fall? Und vielleicht einen Vorschlag, wie wir dieses Problem am geschicktesten lösen können?
Die Kosten für eine Neuerteilung eines FS kann man in diesem Fall kaum dem VU zumuten, das erschiene mir sehr ungerecht.
Vielen lieben Dank im Voraus!