Guten Morgen,
ich bin in einem anderen Fachgebiet tätig und daher in ZV nicht fit...
jetzt habe ich in der Vertretung folgenden Fall zu entscheiden...
Räumungstermin 31.08., Antrag 765a ZPO am 17.08. bei Gericht eingegangen...
ist der noch fristgemäß? Fristende fällt ja nicht auf einen Sonntag, sondern der Fristbeginn...
Danke für eure Hilfe
Räumungsschutzantrag 765a ZPO Fristberechnung
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Melanie4414 -
28. August 2020 um 09:11
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War schon häufiger Thema, z. B. hier:
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danke...Einigkeit herrscht da ja ganz offensichtlich keine
nächstes Problem..
Räumung läuft gegen 2 Erwachsene Personen plus Kinder, Antrag nach 765 a habe ich aber nur von 1 Person...
reicht das denn wenn ich dem Antrag stattgeben würde?
oder wird der 2 Erwachsene trotzdem geräumt? -
Bei zwei Beklagten/Räumungsschuldner muss natürlich jeder den Antrag stellen.
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Ohne Antrag kein Räumungsschutz.
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