altrechtliche Losungs- und Vorkaufsrechte in Württemberg

  • Nach wikipedia war ein Lösungsrecht eine Art Vorkaufsrecht. Es ist im Deutsches Rechtswörterbuch (DRW) unter „Näherrecht“
    https://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?…t&index=lemmata
    wie folgt beschrieben:
    „Vorzugsrecht, privilegierter Anspruch auf eine Berechtigung, das Eigentum an oder Besitz einer Sache, insb. in Form des Vorkaufsrechts als "das Recht eines besser Berechtigten, eine veräußerte Sache binnen einer bestimmten Frist gegen Erstattung des Kaufpreises und der aufgelaufenen Kosten an den Minderberechtigten an sich zu ziehen" HRG.1 III 827..“

    Als besser Berechtigte kamen lt. wikipedia die Verwandten, Dorfgenossen, Bürger vor den „Minderberechtigten“ (Auswärtigen) in Betracht

    Ich würde dazu einmal im „Handbuch des im Königreich Württemberg geltenden Sachenrechts, von Lang, 2. Auflage 1893“, nachlesen.

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

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