Vor- und Nacherbschaft Erbschein erforderlich

  • B ist eingetragene Eigentümerin und verstorben. GB-Berichtigung beantragt.
    Es liegt folgendes Testament vor:
    A und B setzen sich gegenseitig zu Alleinerben ein, wobei A beim Eintritt Tod B nur als Vorerbe eingesetzt ist. A ist befreiter Vorerbe. Nacherbe nach A ist C.

    Benötige ich nun einen Erbschein weil die Erbeinsetzung widersprüchlich ist und nicht klar ob eine Vollerbeinsetzung des A bzgl. B vorliegt und Vor- und Nacherbefolge bzgl. der Erbfolge des A gewollt ist?

    Notar sagt, ein Erbschein ist nicht erforderlich, es handelt sich um einen Schreibfehler udn außerdem hat A das Grundstück auf C in einem Vertrag übertragen und Grundbuchberichtigung ist nicht mehr erforderlich..

  • Auch wenn A den Grundbesitz an den Nacherben C - quasi in Vorwegnahme des Nacherbfalls - veräußert hat, bedarf es gleichwohl eines Nachweises nach Maßgabe des § 35 GBO in Hinblick auf die nach B eingetretene Erbfolge. Welche Erbfolge das ist (Vollerbschaft oder Vorerbschaft des A), ist eine andere Frage.

    Wenn sich aus dem Testament ergibt, dass nur B eine Nacherbfolge angeordnet hat (was plausibel erscheinen könnte, da sie alleinige Eigentümerin war), dann kann es sich bei der Formulierung "Nacherbe des A" wohl nur um ein Schreibversehen handeln. Demnach ist A befreiter Vorerbe und kann den Grundbesitz mit Zustimmung des C (und ohne die Zustimmung etwaiger Ersatznacherben) an diesen mit der Folge übertragen, dass die Nacherbenbindung für den Grundbesitz materiell erlischt.

    Es stellt sich also nur eine einzige Frage: Hältst Du die Erbfolge aufgrund des Testaments für nachgewiesen oder nicht? Ob die Eintragung des C mit oder ohne Voreintragung des A (also der Erbfolge nach B= erfolgen soll, spielt dafür keine Rolle.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!