B ist eingetragene Eigentümerin und verstorben. GB-Berichtigung beantragt.
Es liegt folgendes Testament vor:
A und B setzen sich gegenseitig zu Alleinerben ein, wobei A beim Eintritt Tod B nur als Vorerbe eingesetzt ist. A ist befreiter Vorerbe. Nacherbe nach A ist C.
Benötige ich nun einen Erbschein weil die Erbeinsetzung widersprüchlich ist und nicht klar ob eine Vollerbeinsetzung des A bzgl. B vorliegt und Vor- und Nacherbefolge bzgl. der Erbfolge des A gewollt ist?
Notar sagt, ein Erbschein ist nicht erforderlich, es handelt sich um einen Schreibfehler udn außerdem hat A das Grundstück auf C in einem Vertrag übertragen und Grundbuchberichtigung ist nicht mehr erforderlich..