K kauft von V zwei Grundstücke, die zu einem Hof gehören. Auf der Aufschrift ist ein Hofvermerk.
V will nicht (!) den Hof veräußern, sondern nur zwei Grundstücke. Es ist davon auszugehen, dass der Hof nach Verkauf immer noch die Voraussetzungen von § 1 HöfeO verwirklicht.
Ks Bank will als Fälligkeit die Löschung der Hofeigenschaft haben; V hat Angst, seinen "gesamten Hof" aufzugeben.
Frage:
Kann V die "teilweise Löschung" der Hofeigenschaft auf diesen Grundstücken bewilligen ohne den Hof im Übrigen zu "gefährden"? Oder soll K "einfach so" kaufen und dann der Hofvermerk bei ihm gelöscht werden?
Danke für alle Einschätzungen.
Gruß
Andydomingo