Zu folgender Frage hätte ich gern ein Meinungsbild des Forums, da ich bislang unschlüssig bzgl. der Handhabung bin, vielen Dank vorab: Dem Schuldner wurde im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens vorzeitig die RSB erteilt. Bzgl. einer zu erwartenden Auszahlung aus einem Fond wurde die Nachtragsverteilung angeordnet. Die Auszahlung ist nun Jahre später an mich als ehemaligen Insolvenzverwalter erfolgt. Wer hat die Einnahme zu versteuern? Ich würde als Insolvenzverwalter gemeinsam mit dem Schuldner die Einkommenssteuererklärung erstellen, also zusammen aber jeder mit seinen eigenen Einnahmen, quasi wie bei einer freigegeben selbständigen Tätigkeit. Aufgrund der Aufhebung des Insolvenzverfahrens ist der Insolvenzverwalter ja aber eigentlich nicht mehr zur Erstellung von Steuererklärungen befugt. Kann die Anordnung der Nachtragsverteilung die Befugnis wieder begründen?
Nachtragsverteilung Besteuerung Einnahmen aus Fond
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Insolvenzverwalter -
31. August 2020 um 11:55
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Nachtragsverteilung bei Plan geht doch gar nicht (mit Ausnahme der Fortführung von Prozessen gem. 259 III)
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Ich vermute mal es handelt sich um Einkünfte aus Kapitalvermögen. Wurden diese von der Fondsgesellschaft der Abgeltungssteuer unterworfen?
Gruß
Ash -
Nachtragsverteilung bei Plan geht doch gar nicht (mit Ausnahme der Fortführung von Prozessen gem. 259 III)
Und RSB qua Plan auch nicht.
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