Nachtragsverteilung Besteuerung Einnahmen aus Fond

  • Zu folgender Frage hätte ich gern ein Meinungsbild des Forums, da ich bislang unschlüssig bzgl. der Handhabung bin, vielen Dank vorab: Dem Schuldner wurde im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens vorzeitig die RSB erteilt. Bzgl. einer zu erwartenden Auszahlung aus einem Fond wurde die Nachtragsverteilung angeordnet. Die Auszahlung ist nun Jahre später an mich als ehemaligen Insolvenzverwalter erfolgt. Wer hat die Einnahme zu versteuern? Ich würde als Insolvenzverwalter gemeinsam mit dem Schuldner die Einkommenssteuererklärung erstellen, also zusammen aber jeder mit seinen eigenen Einnahmen, quasi wie bei einer freigegeben selbständigen Tätigkeit. Aufgrund der Aufhebung des Insolvenzverfahrens ist der Insolvenzverwalter ja aber eigentlich nicht mehr zur Erstellung von Steuererklärungen befugt. Kann die Anordnung der Nachtragsverteilung die Befugnis wieder begründen?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!