GmbH & Co KG ist Kostenschuldner beim Notar. Diese hat die Notarechnung nicht gezahlt. Notarechnung kann ja Vollstreckungstitel werden. Zustellung an Gmbh & Co KG, GmbH und Geschäftsführer war erfolglos bzw nicht möglich.
Kann jetzt Notar den Antrag gem. § 185 ZPO auf öffentliche Zustellung gegn die GmbH & CO KG seiner Kostenrechnung beim Amtsgericht beantragen?
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