Zwangsgeldbeschluss vorläufig vollstreckbar?

  • Hallo,
    Zwangsgeldbeschluss liegt vor. Nach meinem Kenntnisstand und dem, was ich gelesen habe, brauche ich keine Vollstreckungsklausel. Brauche ich einen Rechtskraftvermerk bzw. ist der Beschluss vorläufig vollstreckbar?
    Vielen Dank.
    Zusatz:
    Der Beschluss ist vom Arbeitsgericht. Bin verwirrt, da meine Kollegin einen Pfänder beantragt hat. Dieser wurde auch ohne Beanstandung erlassen. Zwangsgeldbeschluss ohne Rechtskraftvermerk.

    Einmal editiert, zuletzt von Dagmar (31. August 2020 um 16:31)

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