Im Testament ist Dauertestamentsvollstreckung hinsichtlich des Erbteils des Behinderten angeordnet. Soweit so gut.
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- Desweiteren ist angeordnet, dass sich die TV an den Vermögenswerten fortsetzt, die der Behinderten bei der Nachlassteilung zugefallen sind. Der TV darf nicht über den Erbteil als solchen verfügen. -
Ich bin mir unsicher, ob das in das TV Zeugnis aufzunehmen ist.