Testamentsvollstreckerzeugnis Behindertentestament

  • Im Testament ist Dauertestamentsvollstreckung hinsichtlich des Erbteils des Behinderten angeordnet. Soweit so gut.


    ?:
    - Desweiteren ist angeordnet, dass sich die TV an den Vermögenswerten fortsetzt, die der Behinderten bei der Nachlassteilung zugefallen sind. Der TV darf nicht über den Erbteil als solchen verfügen. -

    Ich bin mir unsicher, ob das in das TV Zeugnis aufzunehmen ist.

  • Im Testament ist Dauertestamentsvollstreckung hinsichtlich des Erbteils des Behinderten angeordnet. Soweit so gut. ?: - Desweiteren ist angeordnet, dass sich die TV an den Vermögenswerten fortsetzt, die der Behinderten bei der Nachlassteilung zugefallen sind. Der TV darf nicht über den Erbteil als solchen verfügen. - Ich bin mir unsicher, ob das in das TV Zeugnis aufzunehmen ist.

    Die Dauertestamentsvollstreckung ist im TV-Zeugnis auch als solche zu bezeichnen.
    Da der TV ohnehin nicht über den Erbteil als solchen verfügen kann, braucht diese Beschränkung auch nicht in das Zeugnis aufgenommen werden.

    "Die Verfügungsbefugnis betrifft nur die einzelnen Nachlassgegenstände; daher steht das Recht zur Verfügung über einen Anteil am Nachlass (§ 2033) allein dem Miterben zu. Auch im Rahmen der Erbteilung kann der Testamentsvollstrecker über einen Erbteil nicht verfügen. Der Erblasser kann dem Testamentsvollstrecker weder die Befugnis einräumen, über einen Erbteil zu verfügen, noch auch nur die Verfügung durch den Miterben von der Zustimmung des Testamentsvollstreckers mit dinglicher Wirkung abhängig machen."
    (MüKoBGB/Zimmermann, 8. Aufl. 2020, BGB § 2205 Rn. 64)

  • Der Testamentsvollstrecker kann allerdings über den Erbteil am Nachlass eines Dritten verfügen, den bereits der Erblasser zu Lebzeiten erworben hatte. Diese Fallgestaltung liegt hier jedoch nicht vor.

    Auch die Surrogation ist nicht im TV-Zeugnis anzugeben (übrigens auch nicht die Befreiung von § 181 BGB).

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!